Die aktuelle – und beunruhigende – Diskussion über extreme Wetterereignisse rückt auch den Blitzschutz stärker in den Fokus. Denn mehr Gewitter bedeuten auch mehr dieser schön anzusehenden, aber potentiell gefährlichen Funkenentladungen im Himmel.
Während eines Sommers blitzt es in der Schweiz durchschnittlich 150 000 mal (SRF, 2018); rund 10 000 mal trifft es ein Gebäude. Innerhalb eines Blitzes entstehen Temperaturen bis zu 30 000° Celsius und Stromstärken von mehreren 100 000 Ampère. Im schlimmsten Fall endet der Einschlag auf der Erde für Mensch oder Tier tödlich, aber das ist zum Glück die Ausnahme. Wesentlich häufiger hingegen sind Einschläge in Häuser oder deren Nähe.
Die unglaubliche Kraft eines Blitzes kann ohne Weiteres die elektrischen Installationen eines Gebäudes lahmlegen, insbesondere Geräte, vom Fernseher über den Backofen bis zum Laptop und dem Handy. Sogar die Ladestation des Elektroautos kann betroffen sein. Vor allem aber sind Blitzschläge für 40 % der Hausbrände verantwortlich! Solche Schäden lassen sich mit Blitzschutzmassnahmen reduzieren. Man unterscheidet dabei zwischen äusserem und innerem Blitzschutz.
Äusserer Blitzschutz nur bei 10 % der Gebäude vorgeschrieben
Äussere Blitzschutzanlagen sind in folgenden Situationen Pflicht:
Die umgangssprachlich als Blitzableiter bezeichneten Vorkehrungen können aus speziellen Metalldrähten und leitende Materialien wie Dachrinnen, Abläufen, Metallfassaden u. ä. bestehen. Sie leiten die enorme elektrische Spannung des Blitzes in den Boden (Erdung) und verteilen sie dort gleichmässig
Innerer Blitzschutz auch im Wohnhaus empfehlenswert
Blitzschutzmassnahmen im Gebäude sind nicht vollständig gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll. Auch wenn sie in der Umgebung, z. B. in den Boden, einschlagen, finden Blitze den Weg ins Haus, etwa über Leitungen für Strom, Telefon, Kabel-TV oder Aussenbeleuchtung. Der innere Blitzschutz besteht aus zwei Teilen: Einerseits der Verbindung der Metallteile im Gebäudeinnern (Wasserleitungen, Heizungsrohre usw. als Potenzialausgleich) mit dem äusseren Blitzschutz. Andererseits aus dem Überspannungs-schutz für die elektrischen Geräte. Dieser besteht aus drei Typen: Typ 1 bei der Hauptverteilung, Typ 2 bei der Unterverteilung und Typ 3 in Steckdosen bzw. in Form einer Steckerleiste mit entsprechender Funktion. Richtig wirkungsvoll sind nur alle drei zusammen.
Bei Neubauten und bei grossen Änderungen der Elektroinstallation, z. B. dem Ersatz der Verteilung, ist die erste Stufe (Typ 1) seit 2020 in dem meisten Fällen vorgeschrieben. Lassen Sie sich von Ihrem Elektroinstallateur beraten, denn den grössten Schutz erhalten Sie nur, wenn die verbauten Komponenten richtig aufeinander abgestimmt und fachmännisch verbunden sind.
Und wenns tätscht?
Nach einem Blitzeinschlag mit Schadenfolge informieren Sie am besten die Gebäudeversicherung. Der Schadens-Experte ordnet je nach Schadensbild eine Kontrolle der gesamten Elektroinstallation an. Die Kosten dafür übernimmt die Gebäudeversicherung. Wenn sie bereits einen Überspannungsschutz im Einsatz haben, können Sie eine Sichtkontrolle der Ableiter vornehmen. Jeder Überspannungsableiter hat ein Funktionsanzeige: grün = funktionsbereit, rot = ausgelöst. Achtung: Auch ein ausgelöster Überspannungsschutz steht noch unter Spannung. Bieten sie Ihren Elektroinstallateur auf, um den Überspannungsschutz wieder instand zu stellen.