Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft ermöglicht Haushalten und Unternehmen, sich zu einem Verbund zusammenzuschliessen und den Strom einer Solaranlage gemeinsam zu nutzen. So kann mehr Strom dort verbraucht werden, wo er erzeugt wird. Im Versorgungsgebiet der eug ist die Gründung von drei verschiedenen Eigenverbrauchsgemeinschaften möglich
Hinter einem gemeinsamen Netzanschluss schliessen sich mehrere Parteien zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zusammen, um den Eigenverbrauch der lokal erzeugten Energie zu erhöhen. Für den Betrieb eines ZEV ist der Aufbau einer privaten Messinfrastruktur erforderlich. Der Ausschluss einzelner Parteien gestaltet sich aufgrund der notwendigen Anpassungen an der elektrischen Installation als aufwändig.
Die interne Abrechnung muss der ZEV entweder selbst übernehmen oder an einen externen Dienstleister vergeben. Die eug bietet in diesem Zusammenhang keine entsprechenden Dienstleistungen an.
Teilnehmende Parteien teilen sich den Netzanschlusspunkt und können somit auch ihre Anschlussleitungen zum Verteilen der lokalen Stromproduktion nutzen. Die vorhandene Messinfrastruktur (Smartmeter) kann weiterhin verwendet werden. Dies macht eine vZEV gegenüber einem ZEV flexibler beim Ein- und Austritt von einzelnen Parteien. Die eug ist als Verteilnetzbetreiber weiterhin zuständig für die Messung der einzelnen Strombezüge und stellt die Messwerte dem vZEV zur Verfügung.
Die Abrechnung muss der vZEV entweder selbstständig oder über einen Drittdienstleister vornehmen. Die eug bietet in diesem Zusammenhang keine entsprechenden Dienstleistungen an.
Eine LEG kann dann gebildet werden, wenn alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde, im gleichen Netzgebiet und auf derselben Netzebene angeschlossen sind. Die Summe aller Produktionsanlagen innerhalb der LEG müssen mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller LEG-Teilnehmenden erbringen. Für den Austausch von Strom dürfen keine Spannungsebenen über 36 kV genutzt werden. Der innerhalb der LEG ausgetauschte Strom erhält ein reduziertes Netznutzungsentgelt:
Die Fakturierung des ausgetauschten Stroms (Eigenverbrauch) rechnet der LEG-Verantwortliche ab. Die eug bietet in diesem Zusammenhang keine entsprechenden Dienstleistungen an.