Deutliche Strompreissenkung 2027 und Einführung Einheitstarife


Für die Kunden der eug Elektra Untergäu wird der Strom im 2027 erneut günstiger. Im Weiteren passt
die eug die Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und
Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Energielieferung wie auch in der Netznutzung.

Die Energietarife für Kunden in der Grundversorgung können aufgrund der tieferen Beschaffungs-
kosten um rund 22 % gesenkt werden. Die Wahlprodukte eug Hydro, Aarestrom und ecoMix werden ins
neue Produkt eug NaturMix zusammengeführt. Das Produkt besteht aus 100 % erneuerbarer Schweizer
Energie.

Die Netznutzungstarife sinken durchschnittlich leicht über alle Tarife. Durch die Einführung der
Einheitstarife ergeben sich unterschiedliche Preisveränderungen. Der Tarif Basis flex kann im
Zusammenhang mit der Einführung des Einheitstarifes und den veränderten Leistungsspitzen im eug
Netz nicht mehr angeboten werden. Die Kunden in diesem Tarif werden in den Tarif eug Basis
überführt.

Die Abgaben an die Swissgrid, welche einen Bestandteil der Netznutzung sind, sind wie folgt
festgelegt worden:
      - Systemdienstleistungen (SDL): neu 0.19 Rp./kWh (bisher 0.27)
      - Stromreserve: neu 0.17 Rp./kWh (bisher 0.41)
      - Solidarisierte Kosten: neu 0.19 Rp./kWh (bisher 0.05)
Über alle drei Swissgrid-Abgaben bedeutet dies eine Senkung von 0.18 Rp./kWh.

Die Messungen werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben seit 2026 separat verrechnet. Die
Preisansätze bleiben unverändert.

Die gesetzlichen Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (Netzzuschlag gemäss EnG)
und die Abgaben an die Gemeinde bleiben wie im 2026.

Für die eug Kunden sinken im 2027 die Gesamtpreise für Strom durchschnittlich zwischen 10 % und
15 %. Die Preisveränderungen können je nach Verbrauchsverhalten unterschiedlich sein. Detaillierte
Angaben über die neuen Tarife sind unter www.eug.ch veröffentlicht.

Rückliefervergütung
Für die Festlegung der Vergütungen ist schweizweit der Referenz-Marktpreis, welcher quartalsweise
durch das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert wird, massgebend. Um die Produzenten vor zu
tiefen Marktpreisen zu schützen, ist vom Bund eine Minimalvergütung von 6.0 Rp./kWh für
Kleinanlagen unter 30 kW festlegt worden.

Herkunftsnachweise (HKN)
Nebst der Vergütung der Rücklieferenergie zum Referenzmarktpreis bzw. zur Mindestvergütung
entschädigt die eug seit 1.1.2026 auch die Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbarer
Energieproduktion mit 2.0 Rp./kWh separat. Der Verkauf der HKN an die eug ist freiwillig und bedarf
einer schriftlichen Bestätigung des Kunden in Form eines HKN-Abtretungsvertrages

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Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Jörg Dietschi

Geschäftsleiter