Haben Sie kürzlich ein Elektroauto erworben oder stehen kurz davor? Da stellt sich zwangsläufig die Frage wie das Auto geladen werden kann. Wir haben versucht, die verschiedenen Ladevarianten graphisch darzustellen.
Mit dem Kauf des E-Autos erhalten Sie ein «Mode 2» Kabel (rot hinterlegt). Je nach Auto, bzw. Ladekabel ist die Ladeleistung begrenzt und hat damit direkten Einfluss auf die Ladezeit. Sollte ihr Ladekabel einen T13-Stecker (normaler Haushaltstecker) haben, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass diese Steckvorrichtungen für das Laden von E-Autos nicht geeignet sind. Das wiederholte Laden während Stunden mit Bemessungsstrom kann den Steckvorrichtungen schaden, so dass sie unzulässig erhitzt werden. Nur das gelegentliche Laden mit einem maximalen Strom von 8 A ist zulässig, oder anders gesagt: Ein «Mode 2» Kabel mit T13 Stecker ist nur eine Notlösung für gelegentliches Laden.
Welche Alternativen zu den Haushaltsteckdosen gibt es denn?
Kraftsteckdosen vom Typ CEE 16 können von ihrem Elektroinstallateur sicher und vorschriftsgemäss installiert und mit dem notwendigen FI-Schutz versehen werden. Er kümmert sich auch um die Formalitäten (Anmeldung Netzbetreiber, technisches Anschlussgesuch TAG, Installationsanzeige und Sicherheitsnachweis).
Die Wallbox ist ideal
Die beste Lösung ist jedoch die Wallbox. Es gibt Wallboxen mit einem fest angeschlossenen «Mode 3» Kabel. Wer hingegen einen späteren Fahrzeugwechsel nicht ausschliesst, wählt am besten die Variante ohne Ladekabel und kauft ein zum Auto passendes «Mode 3»-Ladekabel mit Typ 1- oder Typ 2-Stecker.
Laden unterwegs
Wenn Sie unterwegs nachladen müssen, soll das möglichst schnell geschehen. Dafür werden immer mehr öffentliche Ladestationen, sogenannte Supercharger installiert. Bei diesen E-Tankstellen laden Sie ihr Auto direkt mit Gleichstrom DC und kommen typischerweise innerhalb von 20 Minuten auf 80 % Ladung. Auch die eug hat auf dem Dorfplatz Hägendorf einen Schnelllader installiert. Sie benötigen dazu das App des Anbieters MOVE oder können per Kreditkarte zahlen.
Noch ein Wort zum Hausanschluss
Die Installation von Ladestationen ist meldepflichtig, weil die eug als ihre Netzbetreiberin die Standorte und die technischen Spezifikationen aller Ladestationen im Netzgebiet kennen muss. Diese Angaben sind für die Netzplanung relevant und mit dem technischen Anschlussgesuch TAG beurteilen wir allfällig notwendige Verstärkungen ihres Anschlusses. Ein- und zweiphasiger Bezug an Ladestation ist nur bis 16 A zulässig. Der Netzanschlussnehmer muss sicherstellen, dass die bezugsberechtigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung des gesamten Leistungsbezugs nicht überschritten wird. Bei mehreren Ladestationen hinter dem gleichen (Haus-)Anschlusspunkt wird ein lokales Lastmanagementsystem verlangt.

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Leiter Technik, GL-Mitglied