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Strompreise 2026

Für die Kunden der eug Elektra Untergäu wird der Strom im 2026 günstiger.

Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh (ElCom-Verbrauchskategorie H4) sinken im 2026 die Gesamtpreise für Strom durchschnittlich um 2.5%. Dies entspricht einer Senkung von CHF 35.- im Jahr. Je nach Tarif und Verbrauchsverhalten können sich unterschiedliche Auswirkungen ergeben. 

 

Energietarife

Die Energietarife für Kunden in der Grundversorgung können aufgrund der tieferen Beschaffungskosten gesenkt werden. Der Hochtarif (HT) wird um 2.0 Rp./kWh und der Niedertarif (NT) um 0.8 Rp./kWh reduziert.

 

Netznutzungstarife

Bei den Netznutzungstarifen für Haushaltkunden wird der Grundpreis von CHF 7.50 auf 1.50 pro Monat gesenkt. Der Niedertarif wird um 0.8 Rp./kWh erhöht. Ab 2026 müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben die Messungen separat verrechnet werden. Eine Direktmessung kostet ab 1.1.2026 CHF 8.- pro Monat. Bei einem Haushalt mit einem Verbrauch von 4'500 kWh steigen die Tarife für die Netznutzung zusammen mit der Messung um 8.7%. Der Grund dafür sind die höheren Kapital- und Betriebskosten aufgrund der grossen Investitionen in den Umbau- und Ausbau der Netzinfrastruktur.

 

Abgaben

Die Swissgrid hat per 1. Januar 2026 eine Tarifreduktion bei den allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) um 0.28 Rp./kWh bekannt gegeben. Die Kosten für die Stromreserve steigt um 0.18 Rp./kWh. Für 2026 erhebt die Swissgrid darüber hinaus einen neuen Tarif «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz». Konkret geht es hier um die Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen und die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl – und Aluindustrie. Dieser neue Tarif beträgt 0.05 Rp./kWh.

Die gesetzlichen Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (Netzzuschlag gemäss EnG) und die Abgaben an die Gemeinde bleiben unverändert.

 

Rückliefervergütung

Am 9. Juni 2024 wurde das Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung durch erneuerbare Energien deutlich angenommen. Bei den Rückliefervergütungen wird mit dem neuen Gesetz eine schweizweite Harmonisierung angestrebt. Die Neuregelung der Abnahme – und Vergütungspflicht tritt per 1.1.2026 in Kraft. Für die Festlegung der Vergütungen wird in Zukunft der Referenz-Marktpreis, welcher quartalsweise durch das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert wird, massgebend sein. Im Sommer mit sonnigen Tagen kommt es immer häufiger vor, dass deutlich mehr Strom produziert wird, als gleichzeitig verbraucht wird. Am Strommarkt hat dies zur Folge, dass der Strompreis sehr günstig, gar negativ ausfällt. Um die Produzenten vor zu tiefen Marktpreisen zu schützen, ist vom Bund eine Minimalvergütung von 6.0°Rp./kWh für Kleinanlagen unter 30 kW festlegt worden.

 

Herkunftsnachweise (HKN)

Nebst der Vergütung der Rücklieferenergie zum Referenzmarktpreis bzw. zur Mindestvergütung wird die eug ab 2026 auch die Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbarer Energieproduktion mit
2.0 Rp./kWh separat entschädigen. Der Verkauf der HKN an die eug ist freiwillig und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Kunden in Form eines HKN-Abtretungsvertrages. Dazu werden alle Solaranlagenbesitzer ein Schreiben der eug erhalten.

Maschinenlesbare Tarife 2026

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Jörg Dietschi

Geschäftsleiter